Psychotherapie Rölle

Privatpraxis für Psychotherapie in München Schwabing



Abrechnung


Ich rechne nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab und orientiere mich an der gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen vom 01.07.2024. Die entstehenden Kosten übernehmen jedoch nur private Krankenversicherungen und sind andernfalls selbst zu tragen. Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Möglichkeiten zur Abrechnung und die Höhe des Honorars:

Privatversicherte und Beihilfe:

Wie und in welchem Rahmen Psychotherapie von einer privaten Krankenkasse oder der Beihilfe übernommen wird, unterscheidet sich je nach Träger stark. In der Regel wird nur eine bestimmte Anzahl an Stunden und gegebenfalls nur ein gewisser Prozentsatz der Kosten übernommen. Bitte klären Sie ab, welche Leistungen von Ihrer Kasse übernommen werden und halten Sie mit mir Rücksprache. Es ist möglich, dass die Kasse nicht die volle Höhe meines Honorars übernimmt und die Differenz von Ihnen übernommen werden muss.  Durch die Anwendung des Steigerungssatzes von 2,3, den viele Kassen und Beihilfestellen übernehmen, versuche ich jedoch die Wahrscheinlichkeit eines Eigenbehaltes möglichst gering zu halten.

Selbstzahler:

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall sind keine Anträge und Wartezeiten auf Bewilligungen notwendig. Manche Patient*innen gehen diesen Weg, weil sie die Therapiekontigente ihrer Krankenkasse ausgeschöpft haben, sich Wartezeiten ersparen wollen oder nicht wollen, dass ihre Therapie aktenkundig ist. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn in der persönlichen Lebenssituation eine aktenkundige Psychotherapie berufliche oder finanzielle Nachteile (z.B. beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung) haben kann. 

Gesetzlich Versicherte:

In einer Privatpraxis ist die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nur über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Gerne informiere ich Sie unverbindlich über die Rahmenbedingungen. 

Honorar:

Erstgespräch: (50 Minuten, GOP 860 +GOP 801a):  156,86 €

Zweit- und Drittgespräch (je 50 Minuten, GOP 812a): 134,06 €

Therapiestunde (50 Minuten, GOP 870 + GOP 801a): 134,07 €

Hinzu können Kosten für Testdurchführungen, Berichte oder z.B. dem Austausch mit Ihren anderen Ärzten oder Therapeuten kommen.

Bei offenen Fragen oder zur Terminvereinbarung können Sie sich unter Kontakt mit mir in Verbindung setzen.